Rechtsprechung
BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 59.99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,27064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Zweckgebundene Bereitstellung finanzieller Mittel durch die Bürger einer Gemeinde als kommunales Finanzvermögen
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 14.01.1999 - 2 K 1197/97
- BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 59.99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 59.99
Eine den Erfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechende Darlegung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93
Wiedervereinigung - Restitution - Kommunales Finanzvermögen - Volkseigenes …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 59.99
Im Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - (BVerwGE 97, 240) hat das Verwaltungsgericht im einzelnen dargelegt, aus welchen Gründen der beanspruchte Vermögensgegenstand kein kommunales Finanzvermögen im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV war und die Klägerin auch nicht dessen Rückübertragung gemäß Art. 21 Abs. 3 Halbsatz 1 EV beanspruchen kann.